Im EEG2009 ist festgeschrieben, dass für Strom aus Biomasse, der in Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 20 Megawatt gewonnen wird, die folgenden Vergütungen bezahlt werden
Grundvergütung für Biogasanlagen, die Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung vergären
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bis 150 kW Leistung |
11,67 Cent/kWh Strom |
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bis 500 kW Leistung |
9,18 Cent/kWh Strom |
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bis 5 MW Leistung |
8,25 Cent/kWh Strom |
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über 5 MW Leistung |
7,79 Cent/kWh Strom |
werden die jeweiligen Leistungsschwellen überschritten, erfolgt die Vergütung anteilig jeweils entsprechend dem Verhältnis zu den jeweils anzuwendenden Schwellenwerten.
NawaRo-Bonus:
7,0 Cent/kWh bis zu einer Anlagengröße von 500 kW und 4,0 Cent/kWh bis zu einer Anlagengröße von 5 MW
Definition des NawaRo-Bonus: Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gartenbaulichen Betrieben bzw. in der Landschaftspflege anfallen. Zudem wird neben Gülle auch Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien durch den NawaRo-Bonus erfasst. Ausschließlichkeitsprinzip: Sobald Anderes als Pflanzen und Pflanzenbestandteile vergoren wird "entfällt der Anspruch auf erhöhte Vergütung endgültig"!
Gülle-Bonus:
4,0 Cent/kWh bis zu einer Anlagengröße von 150 kW, 1,0 Cent/kWh bis 500 kW
KWK-Bonus:
3,0 Cent/kWh für Anlagen bis 20 MWel
Zudem gilt dieser Bonus additiv zu den anderen Boni.
Technologiebonus:
2,0 Cent/kWh für Anlagen bis 5 MW, jedoch unter der zwingenden Voraussetzung eines KWK-Anlagenbetriebs. Zusätzlich ist die Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität in die Auflistung der aufgeführten Technologien aufgenommen worden.
Der Förderzeitraum beträgt weiterhin 20 Jahre und die Degressionsrate beträgt 1,0% (Degression greift ab 1.01.2010).